Gespräche mit der GSE und Dr. Prüfer, Büroleiter des Kultursenators

Liebe Musikerinnen und Mieterinnen,

wir möchten Euch an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Mietvertragsanpassungen informieren.

Am Montag, den 19.04.21 gab es in dieser Sache ein Gespräch mit Herrn Dr. Prüfer, Büroleiter des
Kultursenators, der GSE und Vertretern des Mieterbeirats.

Herr Dr. Prüfer hat dabei noch einmal die Hintergründe und die vertraglichen Rahmenbedingungen rund
um das Rockhaus erläutert. Grundlage aller Mietkonditionen ist der Mietvertrag zwischen dem Senat
und dem Eigentümer der Immobilie (Scharfstein Group), der 2019 zur Rettung des Rockhauses geführt
hat. Dieser Mietvertrag sieht regelmäßige Anpassungen der Mieten vor, die zwangsläufig auf die
jeweiligen Proberaum-Mieter umgelegt werden. Allen Beteiligten war damals klar, dass die
Vertragskonditionen nicht optimal sind und es in Zukunft zu zusätzlichen Belastungen für die Mieter
kommen wird. Dennoch war der Vertrag die einzige Möglichkeit das Haus vor der Schließung zu
bewahren. Laut Aussage des Kultursenats verfolgen weder Senat noch GSE eigene wirtschaftliche Ziele
in Bezug auf das Rockhaus. Das Haus wird auch weiterhin subventioniert, indem sämtliche
Verwaltungskosten vom Kultursenat und dem Musicboard finanziert werden.

Als Mieterbeirat haben wir klargemacht, dass die Mieterhöhungen, gerade vor dem Hintergrund der
aktuellen Coronakrise, für viele Mieter nur schwer tragbar sind.

Es wurde beschlossen, dass der Kultursenat den Eigentümer kurzfristig kontaktiert und um
vorübergehende Mieterleichterungen (bzw. eine Verschiebung der Mietanpassung) bitten wird. Der
Mieterbeirat wird sich ebenfalls an die Scharfstein Group wenden und entsprechende Unterstützung
fordern.

Darüber hinaus will das Büro des Kultursenators gemeinsam mit der GSE weitere Möglichkeiten prüfen,
um die Situation zumindest in der aktuell schwierigen Zeit zu entspannen.

Die o.g. Maßnahmen sind derzeit offenbar die einzige Möglichkeit, die bevorstehen Mieterhöhungen
aufzuschieben. Wie gut die Erfolgsaussichten sind, bleibt abzuwarten.
An dieser Stelle möchten wir erwähnen, dass alle Mietverträge (auch die der Proberaumnutzer) dem
Gewerbemietrecht unterliegen. Viele öffentlich bekannte Regelungen und Einschränkungen gelten aber
eher für das strengere Wohnmietrecht und finden in unserem Fall leider keine Anwendung.

Wir werden auf jeden Fall dranbleiben und Euch auf dem Laufenden halten.
Wie bereits in unserem letzten Schreiben erwähnt, können wir aus rechtlichen Gründen keine
Empfehlung für Eure persönliche Vertragsanpassung abgeben. Hier muss leider jeder selbst entscheiden,
wie er die vertragliche Rechtmäßigkeit bewertet und mit dem Vertragszusatz verfährt.

Grundsätzlich steht es natürlich jedem frei entsprechende Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Für Rückfragen und weitere Details erreicht Ihr uns jederzeit gern unter email hidden; JavaScript is required

Berlin, 20.04.2021
Mieterbeitrat

rockhouse.berlin