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Forderung des Mieterbeirates i.G. des Berliner Rockhauses zur künftigen Saalnutzung im Rockhaus – Mieterbeirat Rockhaus Berlin

Forderung des Mieterbeirates i.G. des Berliner Rockhauses zur künftigen Saalnutzung im Rockhaus

Sehr geehrter Herr Post, sehr geehrter Herr Lindner,

Berlin, 15.02.2021

Das Berliner Rockhaus ist mit knapp 190 Proberäumen, in denen rund 1.000 Musiker/-innen, Musik- schaffende und Künstler/-innen (nachfolgend vereinfacht „Mieter“) proben und arbeiten, eines der größten Proberaum- und Kulturzentren in Deutschland. Das Rockhaus ist mit seiner Vielfalt ein Aus- hängeschild für die Musik- und Kulturlandschaft in Berlin.

Neben den Proberäumen verfügt das Berliner Rockhaus über einen Saal, der für Musikveranstaltungen genutzt wird und in dem zudem ein Kiosk und ein Musikerservice (Reparaturen, Verkauf von Zubehör etc.) betrieben wird. Der Saal wurde vom jetzigen Betreiber technisch komplett ausgestattet und kann auch von den Mietern des Rockhauses zur (kommerziellen) musikalischen Nutzung und für private Veranstaltungen gebucht werden.

Im Januar erlangten einige Mieter über Dritte Kenntnis davon, dass der Vermieter, die GSE gGmbH, eine Neuvermietung des Saales verbunden mit einer Nutzungsänderung anstrebt. Der Saal soll zukünf- tig an das Jugendzentrum Drugstore vermietet werden. Nach ersten Gesprächsrunden mit Vertretern des Drugstore und der GSE und den daraus gewonnenen Erkenntnissen nimmt der Mieterbeirat i.G. zu der geplanten Neuvermietung und der Nutzungsänderung wie folgt Stellung:

Der Saal ist das Herzstück des Rockhauses. Er muss als solcher einer dem Rockhaus und den Mietern entsprechenden Nutzung zugeführt werden.

Das Rockhaus braucht zur kulturellen Entfaltung die hausinterne Möglichkeit, öffentlich Konzerte, Fes- tivals und geschlossene Veranstaltungen realisieren zu können. Auch mit Blick auf die in den nächsten Jahren zu erwartenden Mietsteigerungen, müssen die Mieter die Wertigkeit ihrer Räume maximal verbessern und ausnutzen. Ein Betreiber des Saals, der nur im Eigeninteresse agiert, steht dieser Mög- lichkeit kontraproduktiv entgegen.

Der Mieterbeirat i.G. will die Außenwirkung des Rockhauses auf internationalem Niveau etablieren, um es so als anerkannte Kultureinrichtung Berlins weiterzuentwickeln. Der Saal muss daher Fenster des Rockhauses bleiben.

Ebenso wichtig ist es, die Gemeinschaft und Vielfältigkeit des Rockhauses und deren Mieter zu för- dern. Auch hierzu braucht es den Saal als öffentlichen Raum im Rockhaus.

Der Mieterbeirat i.G. bietet der GSE zur Realisierung dieser Ziele seine Unterstützung an. Auch eine (vorübergehende) Eigenbewirtschaftung wird erwogen.

Nach den bisher geführten Gesprächen und Hintergrundinformationen sind wir der Überzeugung, dass der Drugstore als Saalbetreiber im Rockhaus nicht geeignet ist. Hauptgrund dafür ist, dass eine den Rockhausmietern entsprechende Saalnutzung unter dem Saalbetreiber Drugstore und seinen Sta- tuten nicht zu realisieren ist. Der Mieterbeirat i.G. lehnt daher das Jugendzentrum Drugstore als zu- künftigen Saalbetreiber ab.

Hinzu kommen vollkommen gegensätzliche Motivation, Interessen und Ziele, die unter einem Dach nur schwer zu vereinbaren sein dürften. Eine Institution wie der Drugstore mit solch eindeutiger poli- tischer Motivation hat auf die kulturelle Vielfalt und die Bedürfnisse der Mieter eine restriktive und einengende Wirkung. Die Mietergemeinschaft versteht sich als eine politisch und konfessionell neut- rale, demokratische Gemeinschaft, die überwiegend kulturelle und kommerzielle Interessen verfolgt.

Sollte es dennoch im Zuge einer Neuvermietung des Saales zu einer Nutzungsänderung kommen, müs- sen ein reibungsloser Ablauf der Proben weiter gesichert sein und die Rechte der Mieter gewahrt blei- ben. Wir erwarten hierzu eine rechtzeitige Information seitens der GSE, sowie die Möglichkeit von Mitbestimmung und Einrede vor Vertragsunterzeichnung mit dem potentiellen Saalbetreiber, insbe- sondere zu allen nachfolgend aufgeführten Punkten:

  • Der Berliner Senat und die GSE müssen das Rockhaus als Kultureinrichtung fördern. Dazu muss auch ein eventuell neuer Saalbetreiber vertraglich in die Pflicht genommen werden, sich aktiv für das Rockhaus, die Mietergemeinschaft und die Kulturförderung im Haus zu engagieren. Wir erwarten Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, sowie eine ernstgemeinte Integra- tion in die Rockhaus-Community.
  • Dazu gehört auch die vertraglich zugesicherte Möglichkeit der Saalnutzung für die Mieter und Untermieter unter den o.g. Prämissen. Eine unkomplizierte Anmietung zu fairen Konditionen inkl. einer ggf. kommerziellen Nutzung des Saals ist essentiell.
  • Sowohl der Betrieb eines Kiosk als auch eines Musikerservice (insbesondere auch der Verkauf und Verleih von Musikequipment und Zubehör, Reparaturservice etc.) muss erhalten bleiben. Diese Einrichtung ist eine Begegnungsstätte im Rockhaus. Ein Wegfall wäre eine Entwertung der vorhandenen Infrastruktur im Rockhaus.
  • Es muss ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden, durch das die Sicherheit bei regelmäßigen offenen Publikumsveranstaltungen garantiert wird. Der ungehinderte Zutritt in das Gebäude erhöht die Gefahr von Einbrüchen, Vandalismus und Belästigung. Hier ist zum Beispiel zu be- achten, dass viele Wertgegenstände in den Proberäumen sind und viele Kinder Musikunterricht im Rockhaus bekommen. Die GSE muss sicherstellen, dass die gegenwärtige Sicherheit erhalten bleibt. Der Zugang zum Saal muss, zumindest bei öffentlichen Veranstaltungen, physisch von den Eingängen zum Proberaumbereich getrennt werden.
  • Es muss ein Konzept zur zusätzlichen Reinigung und Instandhaltung gemeinsam genutzter Flä- chen und Räume, insbesondere der Toiletten, vorgelegt werden. Die durch zusätzliche Maßnah- men entstehenden Kosten dürfen nicht zu Lasten der Mieter abgerechnet werden.
  • Dies gilt auch für die weiteren Nebenkosten. Es muss eine Regelung gefunden werden, wie die Nebenkosten für einen künftigen Betreiber im Saal abgerechnet werden. Durch die geänderte Saalnutzung darf den anderen Mietern kein finanzieller Nachteil entstehen (z.B. erhöhte Kosten für Strom, Wasser, Reinigung, Instandsetzung oder Security). Man kann die aktuellen Mietkonditionen im Rockhaus durchaus als sehr gehoben bezeichnen. Viele Mieter sind aber unter normalen Bedingungen bereit, diese Preise zu akzeptieren, da u.a. auch Sicher- heit, Sauberkeit und Infrastruktur für das Rockhaus sprechen. Um die hohen Mieten zu erwirtschaften sind viele Mieter kommerziell tätig (z.B. als Musiklehrer) und gerade hier sind die angesprochenen Punkte essentiell. Es wird an die GSE appelliert bei einer eventuellen Neuvermietung des Saales unbedingt auf die o.g. Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen um Frustration, Konflikte oder schlimmstenfalls Mietminderungen vorzubeugen. Diese Stellungnahme basiert auf dem Kenntnisstand vom 15.02.2021 und ist eine Zusammenfassung der allgemeinen Stimmung unter den Mietern im Rockhaus. Sie entspricht nicht zwingend der Mei- nung von Einzelpersonen und kann auch nicht als umfassende oder abschließende Äußerung aller Mieter gesehen werden. i.A. Thomas Kunde, Niels Schröder Der Mieterbeirat i.G. email hidden; JavaScript is required