Stellungnahme

Der geplante Wechsel des Saalbetreibers und die Änderung der Nutzung haben sehr große Auswirkungen auf die Kultur und die Infrastruktur im Rockhaus

Den Mietern des Rockhauses ist es wichtig, dass sie bei solch wichtigen Themen frühzeitig in die Kommunikation und in das Konzept einbezogen werden.

Beim angedachten Wechsel des Saalbetreibers war die Kommunikation seitens des Vermieters schlicht nicht vorhanden. Dies hat zu Gerüchten, einseitigen Betrachtungsweisen, Unmut und Ängsten geführt.

Für viele Mieter ist der derzeitige Betreiber nicht nur Dienstleiter, sondern auch Freund, Unterstützer und langjähriger Wegbegleiter. Viele im Haus sind über das Vorgehen des Vermieters äußerst verärgert. Hier gibt es wenig Verständnis und teilweise sehr emotionsgeladene Ansichten. Die Mieter sehen sich als Solidargemeinschaft und treten füreinander ein. Vor diesen zuvor genannten Hintergründen fühlen sie sich mit dem bisherigen Saalmieter verbunden.

Bei einem geänderten Nutzungskonzept müssen unbedingt die Bedürfnisse der Rockhaus-Mieter und der Einfluss auf die gesamte Infrastruktur in Betracht gezogen werden. Der Kiosk und die Verfügbarkeit des Saales stellen einen wichtigen Mehrwert dar, mit dem sich u.a. die sehr hohen Mieten rechtfertigen lassen. Falls diese Vorteile wegfallen, besteht die Gefahr, dass sich bestehende Proberaum-Mieter abwenden und die Attraktivität für neue Mieter abnimmt.

Im Fall einer geänderten Nutzung des Saales erwarten die Mieter, dass folgende Punkte berücksichtigt werden:

1.) Information, sowie die Möglichkeit von Mitbestimmung und Einrede vor Vertragsunterzeichnung mit dem neuen Mieter zu allen nachfolgend aufgeführten Punkten.

2.) Es soll ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden, durch das die Sicherheit bei offenen Publikumsveranstaltungen garantiert wird. Der ungehinderte Zutritt in das Gebäude erhöht die Gefahr von Einbrüchen, Vandalismus und Belästigung. Hier ist zum Beispiel zu beachten, dass viele Wertgegenstände in den Proberäumen sind und viele Kinder Musikunterricht im Rockhaus bekommen. Der Vermieter muss sicherstellen, dass die gegenwärtige Sicherheit erhalten bleibt.

Der Zugang zum Saal muss, zumindest bei öffentlichen Veranstaltungen, physisch von den Eingängen zum Proberaumbereich getrennt werden.

3.) Es muss eine Regelung gefunden werden, wie die Nebenkosten für einen künftigen Betreiber im Saal abgerechnet werden. Durch die geänderte Saalnutzung darf den anderen Mietern kein
finanzieller Nachteil entstehen (z.B. erhöhte Kosten für Strom, Wasser, Reinigung, Instandsetzung oder Security)

4.) Zusätzlich benötigte Reinigung und Instandhaltung von öffentlichen Räumen muss zu Lasten des Vermieters oder des neuen Betreibers sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Toiletten.

5.) Die Nutzung des Saales für Mieter und Untermieter des Rockhauses muss auch künftig zu Vorzugskonditionen möglich sein.

Im Rockhaus proben und arbeiten über 1.000 Musiker und die Verfügbarkeit eines Saales ist sehr wichtige Infrastruktur. Es ist essentiell, dass dieser Saal auch weiterhin, in Zusammenarbeit mit einem neuen Betreiber, für kleine Konzerte, Proben oder geschlossene Veranstaltungen (z.B. Geburtstagsfeiern) genutzt werden kann.

Selbstverständlich haben öffentliche Veranstaltungen des Betreibers Vorrang. Dennoch sollte der Saal an anderen Tagen mit angemessenem Vorlauf auch unkompliziert für andere Veranstaltungen buchbar sein. Um Konzept und Außendarstellung des neuen Betreibers zu schützen, könnte der Veranstaltungsort dann seitens des Veranstalters auch als „im Rockhaus“ kommuniziert werden.

6.) Durch den Kiosk war bisher eine essentielle Versorgung (insbesondere auch der Verkauf und Verleih von Musikequipment und Zubehör, Reparaturservice etc.) gewährleistet. Diese Einrichtung war auch eine Begegnungsstätte und der Wegfall ist eine Entwertung der
vorhandenen Infrastruktur im Rockhaus. Es ist dringend notwendig, dass Vermieter und Saalbetreiber auch weiterhin vergleichbare Angebote und Dienstleistungen ermöglichen.

7.) Der Senat, die GSE und die Mieter müssen das Rockhaus als Kultureinrichtung fördern. Hier sollte auch der neue Saalbetreiber in die Pflicht genommen werden, sich aktiv für das Rockhaus, die Mietergemeinschaft und die Kulturförderung im Haus zu engagieren.

Die Mieter stehen einem neuen Betreiber offen gegenüber, erwarten jedoch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, sowie eine ernstgemeinte Integration in die RockhausCommunity.

Als eines der größten Proberaumzentren in Deutschland ist das Rockhaus auch ein Aushängeschild für die Kulturlandschaft in Berlin. Man kann es nicht nur als „irgendein Bürogebäude in dem “jeder ‚Seins‘ macht“ sehen. Es ist wichtig, dass Außendarstellung, Kommunikation und Infrastruktur (inkl. Saalnutzung) diese Philosophie fördern.

Man kann die aktuellen Mietkonditionen im Rockhaus durchaus als „teuer“ bezeichnen. Viele Mieter sind aber bereit, die gehobenen Preise zu akzeptieren, da u.a. auch Sicherheit, Sauberkeit und Infrastruktur für das Rockhaus sprechen. Um die hohen Mieten zu erwirtschaften sind viele Mieter kommerziell tätig (z.B. als Musiklehrer) und gerade hier sind die angesprochenen Punkte essentiell.

Es sollte im Interesse aller sein, dass diese wichtigen Punkte nicht aus politischen oder (markt-) wirtschaftlichen Gründen geopfert werden.
Es wird an die GSE appelliert bei einer Neuvermietung des Saales unbedingt auf die o.g. Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen um Frustration, Konflikte oder schlimmstenfalls Mietminderungen vorzubeugen.

Sofern mit dem derzeit angedachten Betreiber kein Konsens möglich ist, besteht die Möglichkeit, dass einige Mieter bei der Suche nach einem anderen geeigneten Betreiber unterstützen.

Diese Stellungnahme basiert auf dem Kenntnisstand vom 25.01.21 und ist eine Zusammenfassung der allgemeinen Stimmung unter den Mietern im Rockhaus. Sie entspricht nicht zwingend der Meinung von Einzelpersonen und kann auch nicht als umfassende oder abschließende Äußerung aller Mieter gesehen werden.

Berlin, 25.01.2021